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Betriebskosten

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Begriff Definition
Betriebskosten
Im Mietrechtsgesetz findet sich ein Katalog von Betriebskosten, die einem Mieter gegenüber verrechnet werden dürfen. Im Gegensatz dazu haben Miteigentümer alle laufenden Kosten zu tragen, die mit der Liegenschaft in Verbindung stehen. Von den Betriebskosten zu unterscheiden sind Erhaltungskosten, also Kosten der Sanierung und Verbesserung der Liegenschaft (GdW-Informationen 1/2023 Seite 6: Die Höhe der Vorschreibungen).