Bestellung des Verwalters
Begriff | Definition |
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Bestellung des Verwalters | Wenn ein Verwalter mit der Verwaltungstätigkeit beauftragt wird, spricht man auch von der Bestellung des Verwalters. Diese erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluss (GdW-Informationen 3/2020 Seite 2ff: Kündigung und Neubestellung des Verwalters; GdW-Informationen 3/2022: Beschlussfassung). |