Besitzstörungsklage
Begriff | Definition |
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Besitzstörungsklage | Wenn der ruhige Besitz eigenmächtig gestört wird, kann der gestörte Besitzer mit Klage gegen diesen Eingriff in sein Recht vorgehen. Die Besitzstörungsklage muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und des Störers beim zuständigen Bezirksgericht eingelangt sein. |