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Belastungs- und Veräußerungsverbot

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Begriff Definition
Belastungs- und Veräußerungsverbot
Das Belastungs- und Veräußerungsverbot ist eine Beschränkung der Verfügungen über das Eigentumsrecht, das durch Vertrag oder Gerichtsentscheidung begründet wird. Es untersagt dem Eigentümer ohne Zustimmung des Verbotsberechtigten die Liegenschaft zu belasten oder zu veräußern. Ein Belastungsverbot muss nicht mit einem Veräußerungsverbot verknüpft sein. Zumeist wird aber beides vereinbart. Wenn dieses Recht im Grundbuch eingetragen ist, ist die Liegenschaft vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, nicht aber vor der Klagsanmerkung und Verwertung für das Vorzugspfandrecht zugunsten der Eigentümergemeinschaft oder der Miteigentümer.