Begründung von Wohnungseigentum
Begriff | Definition |
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Begründung von Wohnungseigentum | Ist die Entstehung von Wohnungseigentum. Wohnungseigentum ist ein Miteigentumsrecht an einer Liegenschaft, verbunden mit einem ausschließlichen Nutzungsrecht an abgegrenzten Objekten. Wenn Wohnungseigentum begründet ist, ist dies im Grundbuch in der Aufschrift ersichtlich. Bei den Anteilen der einzelnen Miteigentümer ist vermerkt, mit welchem Wohnungseigentumsobjekt dieses verknüpft ist (GdW-Informationen 4/2021 Seite 2ff: Das geteilte Recht im Wohnungseigentum). |