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Beglaubigung

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Begriff Definition
Beglaubigung
Die Beglaubigung von Unterschriften ist notwendig, wenn Urkunden ins Grundbuch eingetragen werden sollen. Die Beglaubigung wird durch einen Notar vorgenommen. Durch die Beglaubigung wird notariell bestätigt, von welcher Person die Unterschrift geleistet wurde. Daher ist bei Beglaubigung von Unterschriften ein Lichtbildausweis vorzulegen. Die Beglaubigung von Unterschriften ist auch durch Bezirksgerichte möglich.