Baurechtswohnungseigentum
Begriff | Definition |
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Baurechtswohnungseigentum | Wenn auf einer fremden Liegenschaft ein Gebäude errichtet wird, kann an diesem Wohnungseigentum begründet werden. In diesem Fall handelt es sich um Baurechtswohnungseigentum. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass kein Eigentumsrecht am Baugrund vorliegt, sondern Baurechtszins für die Nutzung des Grundes zu entrichten ist (GdW-Informationen 2/2018 Seite 8f). |