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Baufortschrittsprüfer

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Begriff Definition
Baufortschrittsprüfer
Ein solcher ist im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) für die Auszahlung nach Ratenplan vorgesehen. Der Baufortschrittsprüfer prüft nicht die Qualität der ausgeführten Arbeiten, sondern bestätigt lediglich wie weit der Bau fortgeschritten ist (GdW-Informationen 1/2014 Seite 13: Haftung wegen unrichtiger Baufortschrittsbestätigung).