Bauauftrag
Begriff | Definition |
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Bauauftrag | Dabei handelt es sich entweder um einen Auftrag zum Bau oder um einen Bescheid der Baubehörde, der die Durchführung notwendiger Bauarbeiten beauftragt. Ein derartiger Bescheid ergeht an alle grundbücherlichen Miteigentümer, sofern es allgemeine Teile der Liegenschaft betrifft. Bei Nichtbefolgung eines behördlichen Bauauftrags drohen den Miteigentümern einerseits Strafen, andererseits die behördliche Ersatzvornahme der Arbeiten auf Kosten der Eigentümer. |