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Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

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Begriff Definition
Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Dieses Gesetz dient dazu gleichzeitig auf einer Baustelle tätige Arbeiter zu schützen und die Vorgänge auf einer Baustelle zu koordinieren. Oftmals treten durch die Notwendigkeit der Bauarbeitenkoordination zusätzliche Kosten auf, die der auftraggebenden Eigentümergemeinschaft angelastet werden.