Außenhaut
Begriff | Definition |
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Außenhaut | Zur Außenhaut gehört die gesamte Gebäudehülle (also insbesondere Dächer, Fassaden, Fenster, Balkone, Terrassen, Loggien, Garagendecken und sonstige Begrenzungen des Gebäudes nach außen). Für die Erhaltung der Außenhaut ist die Eigentümergemeinschaft zuständig. Die Kosten dafür werden aus der Rücklage gedeckt. |