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Ausschuss

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Begriff Definition
Ausschuss

Innerhalb der Eigentümergemeinschaft werden manchmal Personengruppierungen geschaffen, welche die verschiedensten Bezeichnungen tragen (wie beispielsweise „Ausschuss“, „Beirat“, Stiegensprecher“, Hausvertrauensleute, etc.), die der vereinfachten Meinungsbildung innerhalb der Eigentümergemeinschaft dienen sollen, für die es aber keine rechtliche Grundlage gibt und denen keine Vertretungsbefugnis für die Eigentümergemeinschaft oder Eigentümer zukommt. Eine Bevollmächtigung wäre zulässig (siehe Stimmrechtsvollmacht, GdW-Informationen 2/2015 Seite 11f: „Stiegensprecherversammlung“ und die dort genannten anderen Fundstellen).