Ausfallshaftung
Begriff | Definition |
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Ausfallshaftung | Wenn ein Miteigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, trifft die übrigen Miteigentümer eine Ausfallshaftung. Die von ihnen geleisteten Zahlungen sind aber über das Vorzugspfandrecht abgesichert, sodass es nicht zu einer endgültigen Übernahme der Zahlung kommen sollte, sondern wirtschaftlich zu einer Zwischenfinanzierung. (siehe Vorzugspfandrecht) Wenn Forderungen gegen eine Eigentümergemeinschaft nicht exekutiv hereingebracht werden können, besteht eine Ausfallshaftung der Miteigentümer entsprechend ihrer Anteile (§18 Abs. 4 WEG, GdW-Informationen 2/2011 Seite 2ff: Haftung). |