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Auftragsvergabe

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Begriff Definition
Auftragsvergabe

Die Auftragsvergabe für die Eigentümergemeinschaft erfolgt durch den Verwalter. Nur er ist befugt die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zu vertreten. Die Eigentümergemeinschaft kann dem Verwalter mit Mehrheitsbeschluss Weisungen erteilen, welche Aufträge zu vergeben sind. Der Verwaltervertrag ist Auftrag und Vollmacht für den Verwalter für die Eigentümergemeinschaft tätig zu werden (GdW-Informationen 4/2013 Seite 2ff: Vergabe von Aufträgen im Wohnungseigentumsrecht).