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Anschlagtafel (oder schwarzes Brett)

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Begriff Definition
Anschlagtafel (oder schwarzes Brett)

Der Anschlag im Haus dient der Verständigung der Miteigentümer. Anschläge am schwarzen Brett werden in der Regel von der Verwaltung vorgenommen. Im Zuge von Gerichtsverfahren kommt es ebenfalls zu Anschlägen an dieser Tafel, weil das Wohnungseigentumsgesetz vorsieht, dass Zustellungen an mehr als acht Miteigentümer, einerseits durch Zustellung an einen Miteigentümer als Zustellbevollmächtigten und andererseits auch durch Anschlag im Haus in allen Stiegen, zu erfolgen hat (GdW-Informationen 3/2019 Seite 7: Anschlagkasten / Anschlagtafel / Schwarzes Brett).