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Angebot

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Begriff Definition
Angebot
Angebote oder Anbote werden einerseits von Wohnungskäufern gelegt, die Interesse am Ankauf einer Wohnung haben. Dieses Angebot wird dann in der Folge vom Verkäufer angenommen, oder eben nicht. Wird eine Bedingung beigesetzt ist der Eintritt der Bedingung die Voraussetzung der Wirksamkeit des Angebotes. Durch Angebot und Annahme kommt ein Vertrag zustande. Wenn Verwalter Aufträge vergeben, sind sie verpflichtet zuvor Vergleichsangebote einzuholen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die in mehr als einjährigen Abständen wiederkehren. Die Vergabe der Aufträge erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Derartige Angebote müssen vergleichbar sein (also die gleichen oder sehr ähnliche Leistungen zum Inhalt haben). Die Rechnungssumme darf die Angebotssumme nur in einem geringen Ausmaß überschreiten, sofern nichts Gegenteiliges im Angebot angegeben ist. Vorsicht ist aber geboten, wenn für Regieleistungen nur Stundensätze angeboten werden (GdW-Informationen 4/2013 Seite 2ff: Vergabe von Aufträgen im Wohnungseigentumsrecht).