Abstellplatz für Kfz
Begriff | Definition |
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Abstellplatz für Kfz | An Kfz-Abstellplätzen konnte früher nur Zubehörwohnungseigentum begründet werden. Seit Inkrafttreten des WEG 2002 kann auch an Abstellplätzen selbständig Wohnungseigentum begründet werden. Ob Abstellplätze allgemeine Teile der Liegenschaft sind oder nicht wird durch die Widmung bei Wohnungseigentumsbegründung durch den Inhalt der Nutzwertfestsetzung und des Wohnungseigentumsvertrages festgelegt (GdW-Informationen 3/2017 Seite 2ff). |