Wohnungseigentum von A – Z
Wohnungseigentum in Stichworten
Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.
Begriff | Definition |
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Parifizierung | Ist ein anderes Wort für „Nutzwertfestsetzung“. Siehe Nutzwert |
Parkplatz | Siehe Abstellplatz. |
Parkwippe | Es handelt sich dabei um eine Vorrichtung, um zwei Fahrzeuge übereinander auf einem Abstellplatz unterzubringen. Hinsichtlich der Erhaltungsverpflichtung trifft den Miteigentümer, mit dessen Anteil Wohnungseigentum an einem Stellplatz auf einer Parkwippe verbunden ist, die Verpflichtung zur Erhaltung der Stellfläche. Der bewegliche Mechanismus ist jedoch allgemeiner Teil der Liegenschaft und fällt daher in die Erhaltungsverpflichtung der Eigentümergemeinschaft. Siehe Stapelparker. |
Pauschalgebühr | Unter Pauschalgebühr versteht man die Gerichtsgebühr, die für Antragstellungen und Einbringung von Klagen nach dem Gerichtsgebührengesetz zu bezahlen ist. Die Höhe ist abhängig von der Verfahrensart und dem Streitwert. |
Pfandbestellungsurkunde | Ist die Urkunde, welche die Vereinbarung zwischen dem Darlehensgeber / Kreditgeber und dem Darlehensnehmer / Kreditnehmer wiedergibt und in der vereinbart wird, die Liegenschaft zum Pfand zu bestellen. |
Pfandrecht | Siehe Hypothek. |
Pflichtverletzung des Verwalters | Schwere Pflichtverletzungen des Verwalters können zur Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund führen. Mehrere leichtere Pflichtverletzungen gemeinsam können dafür ebenfalls ausreichen (GdW-Informationen 3/2023 Seite 14: Abberufung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung; GdW-Informationen 1/2017 Seite 9ff: Wieder gerichtliche Abberufung eines Verwalters; GdW-Informationen 2/2016 Seite 13f: GdW-Mitglied bewirkt gerichtliche Abberufung des Verwalters). |
Photovoltaik | Photovoltaikanlagen gehören derzeit zu großen Streitpunkten, soweit es sich nicht um die Errichtung von derartigen Anlagen auf den Dächern von Reihenhäusern handelt. Die gesetzlichen Regelungen machen die nachträgliche Errichtung von Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum derzeit noch nahezu unmöglich (GdW-Informationen 1/2023 Seite 9f: Photovoltaik am Dach). |
Pönale | Ist eine vereinbarte Strafzahlung für Vertragsverletzung. |
Prekarium | Ist eine Bittleihe (also eine unentgeltliche Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf). |
Protokoll | Protokolle werden vom Gericht in jeder Verhandlung angefertigt. Auch bei Eigentümerversammlungen sollte Protokoll geführt werden und dieses Protokoll sollte zeitnah an die Miteigentümer übersendet werden. Im Protokoll finden sich regelmäßig auch Beschlussverlautbarungen. |