Wohnungseigentum von A – Z
Wohnungseigentum in Stichworten
Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.
Begriff | Definition |
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Kostenvoranschläge | Muss der Verwalter einholen, wenn er Arbeiten vergibt, die in größeren, mehr als einjährigen Abständen wiederkommen. Diese müssen vergleichbar sein. Siehe Auftragsvergabe. |
Kredit | Siehe Darlehen. |
Kündigung des Verwalters | Eine Kündigung des Verwalters ist durch einen Mehrheitsbeschluss möglich und hat mit Dreimonatsfrist zum Jahresende zu erfolgen. Eine Befristung von Verträgen mit Kündigungsverzicht ist für höchstens drei Jahre zulässig. Siehe Abberufung des Verwalters |