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Wohnungseigentum von A – Z

 

Wohnungseigentum in Stichworten

 

Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.

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Begriff Definition
Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode zu legen. Wenn eine Abrechnung inhaltlich und begründet innerhalb von sechs Monaten schriftlich beanstandet wird, ist es möglich eine Korrektur der Abrechnung durch das Gericht im Außerstreitverfahren (wenn Schlichtungsstellen eingerichtet sind, sind diese vorgeschalten) zu beantragen. Wenn der Verbrauch ermittelt werden kann, so ist die Abrechnung teilweise nach Verbrauch, teilweise im Verhältnis der beheizbaren Nutzflächen auf die Miteigentümer aufzuteilen (GdW-Informationen 1/2023 Seite 2ff: Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz; zu den besagten Beanstandungen/Einwendungen: GdW-Informationen 1/2011 Seite 3 Spalte rechts).
Honorar
Der Eigentümergemeinschaft dürfen Honorare für den Verwalter, für die Eigentümergemeinschaft beauftragte Sachverständige, Anwälte, etc. verrechnet werden, sofern diese Tätigkeiten für die Eigentümergemeinschaft erbracht haben und damit beauftragt waren.
Hypothek
Ist ein anderer Begriff für ein Pfandrecht, mit welchem Geldforderungen im Grundbuch sichergestellt werden. Derartige Eintragungen erfolgen immer mit Bezug auf die jeweiligen Eigentümer, die für das Darlehen haften.