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Wohnungseigentum von A – Z

 

Wohnungseigentum in Stichworten

 

Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.

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Begriff Definition
Contracting
Ist eine Form von Verträgen, die in der Regel zur Versorgung einer Liegenschaft mit Wärme abgeschlossen werden, was zur Folge hat, dass die Heizung durch den Contractor errichtet und betrieben wird. Von der Eigentümergemeinschaft/den Eigentümern wird die erzeugte Wärme gekauft. Die Zulässigkeit von Contracting-Verträgen, die von Wohnungseigentumsorganisatoren abgeschlossen und überbunden wurden, war immer wieder Anlass zu Gerichtsverfahren (GdW-Informationen 3/2023 Seite 10: Zulässigkeit und Unzulässigkeit von Anlagen-Contracting).