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Das WEG reicht nicht allein zur Regelung der Angelegenheiten des Wohnungseigentums. Deshalb sind hier auch weitere Nebengesetze zum ABGB wie das Konsumentenschutzgesetz KSchG wirksam.

Dieses enthält besondere Bestimmungen für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern/innen.

Leitartikel lesen: Konsumentenschutz im Wohnungseigentum

 

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