Die GdW ermutigt Wohnungseigentümer zum Kampf ums Recht trotz aller Hürden und zur Inanspruchnahme des Rechtsweges.
Als Mitglied der GdW bieten wir Ihnen Beratung (kostenlos) per Telefon oder E-Mail.
Aus der Mitgliedschaft zur GdW erwächst Mitgliedern aber KEIN Anspruch auf Vertretung in Verfahren vor Gerichten und Behörden und auch KEIN Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Verfahren vor Gerichten und Behörden!
Für weitere Unterstützung und Vertretung können Sie sich an unsere Anwälte wenden:
- RA Mag. Sigrid Räth, Tulln
- RA Mag. Mathias Kapferer, Innsbruck
- Korn & Gärtner Rechtsanwälte, Salzburg
- weitere Rechtsanwälte siehe unter „Beratung“
Vertretung und Honorar sind in jedem Fall direkt mit diesen zu klären und können von der GdW nicht beeinflusst werden.
Worauf Sie bezüglich Rechtsschutzversicherung achten sollten, darüber beraten wir Sie gerne. Umfassende Informationen finden Sie auch im Artikel Wohnungseigentum ein nicht versicherbares Risiko? in unserer Zeitschrift Nr. 3/2010, S. 2-4.
Gesetzliche Grundlagen
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) reicht nicht allein zur Regelung der Angelegenheiten des Wohnungseigentums. Deshalb sind hier auch weitere gesetzliche Vorschriften anzuwenden, wie beispielsweise:
- das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB),
- das Konsumentenschutzgesetz (KSchG),
- das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
- das Mietrechtsgesetz (MRG),
- das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG),
- das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG 2012),
- das Außerstreitgesetz (AußStrG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO).
Da nicht alle gesetzlichen Vorschriften zwingend sind, sind auch vertragliche Vereinbarungen zu beachten, wobei oft Formerfordernisse einzuhalten sind. Wir beraten Sie gern auch zu diesem Thema.
Gerichtliche Entscheidungen
Wichtige Entscheidungen finden Sie immer wieder aktuell in unserer Zeitschrift GdW-Informationen
Judikatur (RIS): Link zu ausgewählten gerichtlichen Entscheidungen