GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.
SCHÄDLINGSBEFALL
Wir leben seit sechs Jahren in unserer Eigentumswohnung. Seit zwei Monaten haben wir einen schweren Ameisenbefall. Kann ich die Hausverwaltung zu einer Bauschwachstellenanalyse zwingen?
Wenn der Ameisenbefall bei der Hausverwaltung angezeigt wird, ist der Verwalter verpflichtet, die Schädlingsbekämpfung zu veranlassen. Eine Analyse der Bauschwachstellen ist in diesem Zusammenhang in der Regel nicht notwendig und daher auch nicht erzwingbar. Der Kammerjäger sollte in der Lage sein, die Ameisenplage zu beseitigen.