GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.
Wir würden in unsere Mietwohnung gerne eine neue Küche kaufen. Ist die Vermieterin verpflichtet einen Teil zu bezahlen, oder diese beim Auszug abzulösen?
Bei der Absicht, eine neue Küche in einer Mietwohnung zu installieren, empfiehlt sich auf jeden Fall mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und nach Möglichkeit eine Vereinbarung zu treffen, welche Beträge abgelöst werden.
Zu beachten ist der Inhalt des Mietvertrages. Wenn eine Küche mitvermietet ist, darf der Mieter nicht ohne Weiteres diese Küche gegen eine andere austauschen. Ohne Vereinbarung könnte der Vermieter die Entfernung der Küche bei Rückgabe des Mietgegenstandes verlangen.