GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Leserfragen des Immo-Kurier
Laut der geplanten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die im Jänner in Kraft treten soll, muss ab Jänner eine Rücklage in Höhe von 90 Cent pro m² Nutzfläche monatlich eingehoben werden. Der Betrag darf unterschritten werden, „wenn ein Gesamtbetrag in dieser Höhe entweder wegen des besonderen Ausmaßes der bereits vorhandenen Rücklage oder wegen einer erst kurz zurückliegenden durchgreifenden Sanierung des Gebäudes zur Bildung einer angemessenen Rücklage nicht erforderlich ist. Bei uns war es bisher üblich, 30 Cent pro Nutzwert (der immer etwas höher als die Nutzfläche ist) einzuheben. Gibt es schon Expertenmeinungen bezüglich einer angemessenen Höhe für Neubauten?