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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Die Hausverwaltung hat, ohne uns zu fragen, Sträucher setzen lassen, die wir angeblich auch bezahlen müssen. Ist das wirklich rechtlich in Ordnung? Uns wäre es lieber, die vielen Birken, die wir haben, durch andere Bäume zu ersetzen, weil viele Bewohner Allergiker sind.

Dazu führt die Rechtsanwältin Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus: Der Verwalter kann im Rahmen der ordentlichen Verwaltung Entscheidungen treffen und die damit verbundenen Kosten aus dem Vermögen der Eigentümergemeinschaft abdecken. Das Ersetzen von Sträuchern gehört eindeutig zur ordentlichen Verwaltung. Wenn die Miteigentümer die Birken durch andere Bäume ersetzen wollen, ist es dazu erforderlich, einen Mehrheitsbeschluss zu fassen. Dazu sind die Formerfordernisse der Beschlussfassung einzuhalten (Verständigung aller Miteigentümer und Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit), der Beschluss ist in der Folge zu verlautbaren und kann beim zuständigen Bezirksgericht angefochten werden. Die Anfechtungsfrist beträgt in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung einen Monat, in Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung (z. B. Veränderungen) drei Monate.