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Die GdW erinnert,

  • dass die Frist für eine gerichtliche Anfechtung der Abrechnung aus dem Jahr 2019 schon bald, weil am 30. Juni d.J. abläuft.
  • dass die am 30. Juni fälligen Abrechnungen gemäß § 20 Abs 3 iVm § 34 WEG
    -  vollständig (detailliert, individualisiert)
    -  richtig (rechnerisch und inhaltlich)
    -  nachvollziehbar (mit den Belegen)
    sein müssen.
  • dass ein Einspruch der Heizkostenabrechnung binnen 6 Monaten erfolgen muss.

Wir informieren Sie gerne über die Details.