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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

FRAGE: Es geht um Tätigkeiten unserer Hausverwaltung, die in den Rahmen der ordentlichen Verwaltung fallen (Winterdienst, Stiegenhausreinigung, kleine Reparaturen). Welche Möglichkeiten habe ich als Miteigentümer, wenn diese Aufgaben nachweislich nicht wirtschaftlich und nicht zweckmäßig beauftragt werden? Es gibt günstigere Firmen, die Winterdienst und Reinigung erledigen würden.

ANTWORT: In Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung kann die Verwaltung durch Mehrheitsbeschlüsse „gezwungen“ werden, die Aufträge an andere Firmen zu vergeben.

Grundsätzlich hat die Verwaltung die Interessen aller Miteigentümer zu wahren und daher die Aufträge jeweils an den Bestbieter zu vergeben. Der Bestbieter ist aber nicht in jedem Fall der Billigstbieter, auch Referenzen etc. haben mit einzufließen.

In einem Verfahren auf Rechnungslegung könnte ebenfalls damit argumentiert werden, dass die Aufträge zu überhöhten Preisen vergeben wurden. Dabei ist aber das Prozesskostenrisiko zu bedenken.