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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

FRAGE: Bei der Einsicht in unsere Betriebskostenabrechnung sind einige Fragen entstanden. Wer muss die folgenden Posten bezahlen? Reparatur der Fenster bei der Loggia, das Ausbauen und die Entsorgung der Wohnungstür bzw. die Lieferung und Montage der neuen Tür, die Balkontür schließ- und gangbar einstellen und die Funktionsbeschläge neu montieren. Die Kosten für die beschriebenen Arbeiten wurden von der Hausgemeinschaft übernommen. War das korrekt?

ANTWORT: Die Fenster sind Teil der Außenhaut und daher von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten. Davon abweichende Regelungen müssten schriftlich und einstimmig vereinbart werden. Auch die Wohnungseingangstür ist ein allgemeiner Teil, da es sich um die Abgrenzung zwischen der Wohnung und dem Gang handelt. Voraussetzung für die Zahlungspflicht der Eigentümergemeinschaft ist aber in jedem Fall, dass die Arbeiten notwendig waren. Das Gleiche gilt auch für die Beschläge der Balkontüre.