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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Unsere Kfz-Abstellplätze werden hin und wieder von Fremden widerrechtlich benützt. Was kann man dagegen tun?

Es kann mit Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage vorgegangen werden. Die Klage ist beim Bezirksgericht einzubringen. Die Besitzstörungsklage muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis von Störung und Störer eingebracht werden. Jeder Miteigentümer der Liegenschaft ist dazu legitimiert. Es kann aber auch eine Abtretung der Ansprüche an die Eigentümergemeinschaft erfolgen. Die Klage wird dann durch den Verwalter eingebracht. Auch das Kostenrisiko trifft dann die Eigentümergemeinschaft.