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Die vielgepriesene Steuerreform 2015/2016 wird durch eine Vielzahl von Steuererhöhungen kompensiert, die insbesondere bei Übertragung von Immobilien festzustellen sind. Ein Verordnungsentwurf des Bundesministers für Finanzen („Grundstückswertverordnung 2016 – GrWV“) befasst sich mit näheren Umständen und Modalitäten für die Hochrechnung des Bodenwertes und die Ermittlung des Gebäudewertes als auch mit dem anzuwendenden Immobilienpreisspiegel samt Höhe eines Abschlages. Zu diesem Verordnungsentwurf hat die GdW im Begutachtungsverfahren am 1. Dezember 2015 folgende Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme der GdW zur Grundstückswertverordnung 2016

Entwurf Grundstückswertverordnung 2016 - Verordnungstext

Entwurf Grundstückswertverordnung 2016 - Erläuterungen

Entwurf Grundstückswertverordnung 2016 - Anlage

Am 21. Dezember 2015 erfolgte die Veröffentlichung der Grundstückswertverordnung im BGBl. II Nr. 442/2015 - Hauptdokument und Anlagen