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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth im Immo-Kurier

Feuchter Keller, defekte Heizung, Schimmelflecken in der Dusche: Was Käufer und Mieter bezüglich Gewährleistung wissen müssen.

„Bereits bei der Übergabe des Objekts sollte der Bauträger oder Verkäufer auf alle bestehenden Mängel hingewiesen werden“, sagt Sigrid Räth, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dazu wird gemeinsam mit einem Sachverständigen ein sogenanntes Übergabeprotokoll angefertigt.

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Mehr zum Thema: GdW-Informationen 4/2014 Seite 2ff (Gewährleistung)