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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Die Heizkosten in unserer Wohnhausanlage werden nicht zur Gänze über den Verbrauch abgerechnet und aufgeteilt. Wie kann man das durchsetzen?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Laut Gesetz werden die Heizkosten zum Teil nach beheizbarer Wohnfläche, zum Teil nach Verbrauch verteilt. Eine Aufteilung nur nach Verbrauch würde dem Gesetz widersprechen. Die Wärme dringt ja auch in daneben oder darüber liegende Wohnungen und daher hängt die Kostenbelastung nicht alleine vom Verbrauch ab. Welcher Anteil der Kosten nach Verbrauch verteilt wird, kann durch einstimmigen Beschluss festgelegt werden; es dürfen aber höchstens 75 Prozent der Energiekosten sein.

Mehr zum Thema: GdW-Informationen 1/2011 Seite 2ff (Gerechtigkeit bei der Heizkostenabrechnung); GdW-Informationen 1/2013 Seite 12 (Herstellung Fernwärmeanschluss) und Seite 13 (Betreiber einer Wärmelieferungsanlage); GdW-Informationen 2/2013 Seite 15 (Abrechnung der Heizkosten); GdW-Informationen 3/2014 Seite 10 (Guthaben aus Heizkostenabrechnung) und Seite 11 (Lieferung von Wärme im Wohnungseigentum); GdW-Informationen 1/2015 Seite 15 (Umfang der Rechnungslegungspflicht nach Heizkostenabrechnungsgesetz– HeizKG); GdW-Informationen 2/2015 Seite 15 (Überbindung eines Contracting-Vertrags unwirksam.