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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Ein Miteigentümer errichtet einen Hochwasserschutzzaun. Müssen alle dieser Baumaßnahme zustimmen und wer übernimmt die Kosten dafür?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Bei der geplanten Änderung handelt es sich um eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung. Es kann daher ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden, der von der überstimmten Minderheit auch inhaltlich innerhalb von drei Monaten ab Verlautbarung des Beschlusses angefochten werden kann. Eine derartige Beschlussanfechtung müsste beim zuständigen Bezirksgericht erfolgen und muss innerhalb der genannten Frist bei Gericht eintreffen. Wenn der Beschluss gefasst ist, haben alle Miteigentümer an den Aufwendungen mitzuzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass beschlossen wird, dass nur die beschließende Mehrheit die Kosten trägt.

Wenn durch die Arbeiten des Miteigentümers Schaden entsteht, hat dieser für die Behebung aufzukommen. Dies gilt auch für Spätfolgen bzw. Beschädigungen, die aufgrund der neuen Zaungestaltung entstehen.

Eine Absicherung ist nur schwer denkbar, es ist aber empfehlenswert, zu dokumentieren, was in welcher Art und Weise gebaut wird (Fotos anfertigen!).