GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

) Ich wohne in einer drei Jahre alten Mietwohnung. Die Garantie läuft demnächst ab und daher gab es einen Rundgang mit dem Bauherrn und der Hausverwaltung. Ich habe tiefe Risse an der Außenmauer, durch die auch Ameisen ihren Weg finden. Der Bauherr sagt, dass er nicht zuständig ist. Der Verwalter sagt, dass die Reparatur erfolgt, wenn ich ausgezogen bin, was ich nicht vorhabe. Wer haftet? Wie komme ich zu meinem Recht auf eine ordentliche Wohnung?

Der Vermieter ist für die Erhaltung der Bausubstanz verantwortlich. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen kann der Vermieter seinen Vertragspartnern gegenüber vornehmen. Dem Mieter stehen keine Gewährleistungsansprüche gegen den Errichter des Gebäudes zu. Er kann aber den Vermieter auffordern und zwingen einen ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes herzustellen. Wenn Risse so groß sind, dass sie die Außenmauern durchdringen, sodass Ameisen eindringen können, ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung der Bausubstanz vorliegt. Als Mieter muss man sich nicht darauf vertrösten lassen, dass die Wohnung nach dem Auszug saniert wird. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Bausubstanz besteht zu jeder Zeit. Daneben können auch Mietzinsminderungsansprüche geltend gemacht werden, wenn die Bewohnbarkeit der Wohnung durch die Schäden vermindert ist.