GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Ich habe ein Haus in Niederösterreich. Die Thujen meines Nachbarn werden immer breiter und höher und wachsen über meinen Zaun, sodass die Äste meinen Zaun erdrücken. Kann ich den Nachbarn zum Rückschnitt und zur Reparatur meines Zaunes verpflichten?

Wenn die Äste der Thujen des Nachbarn über den Zaun ragen, ist der Liegenschaftseigentümer berechtigt diesen Überwuchs zu entfernen. Wenn er das nicht macht und zulässt, dass die Pflanzen immer stärker werden und seinen Zaun beschädigen, ist es nicht möglich den Ersatz des Zauns vom Nachbarn zu fordern. In derartigen Fällen ist es immer zielführender das Einvernehmen mit dem Nachbarn zu suchen, um eine für beide Seiten brauchbare Lösung zu finden. Wenn etwas Derartiges nicht möglich ist, bleibt es beim grundsätzlichen Recht den Überhang zu entfernen. Anders stellt sich die Sache dann dar, wenn es sich um Pflanzen handelt, die potentiell Gebäude schädigen können. In derartigen Fällen, in denen Kletterpflanzen auf Nachbargebäude übergreifen, ist es möglich vom Nachbarn die Entfernung dieser Pflanzen zu verlangen.