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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Ich habe eine Eigentumswohnung, die seit zwei Jahren leer steht. Muss ich trotzdem die vollen Kanalgebühren bezahlen?

Auch für eine leerstehende Eigentumswohnung fallen Fixkosten an. Dies sind einerseits die Betriebskosten, andererseits die Rücklagenbeiträge. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keine Ausnahme hinsichtlich der Kostentragung für leerstehende Wohnungen vor. Die Aufteilung der Aufwendungen erfolgt daher entsprechend der Nutzwerte, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, sofern nicht schriftlich und einstimmig eine andere Vereinbarung getroffen wurde.