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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Wir haben am Dach eine Gemeinschaftsterrasse für sechs Eigentümer, die durch Trennwände aufgeteilt ist. Macht es Sinn, diese Flächen nachträglich zu parifizieren? Wer zahlt die Kosten, wenn das Flachdach (mittlerweile 35 Jahre alt) saniert werden muss?

Für eine Parifizierung (also eine Wohnungseigentumsbegründung) dieser Terrassen, sei es als Zubehör zu Wohnungen oder durch Integrieren in die Wohnung, ist die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer notwendig. Das Flachdach ist Teil der Außenhaut des Gebäudes und ist daher von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten. Es ist anzunehmen, dass eine Benützungsregelung hinsichtlich der Gemeinschaftsterrasse geschaffen wurde. Eine Änderung des Aufteilungsschlüssels (also der Erhaltungspflicht innerhalb der Eigentümergemeinschaft) bedürfte ebenfalls einer schriftlichen und einstimmigen Vereinbarung.