GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon
Ich bin Eigentümer einer Dachgeschosswohnung. Direkt vor meinem Schlafzimmerfenster hängt ein Wasserrohr vom Nachbargebäude vor, das nach Regen immer aus mehreren Metern Höhe auf das Blechdach von meinem Gebäude tropft und mich beim Schlafen stört. Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Gegen die direkte Zuleitung von Regenwasser kann sich jeder Miteigentümer zur Wehr setzen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Baubehörde zu involvieren, da eine derartige Wasserableitung in der Regel der Baubewilligung und der Bauordnung widerspricht. Die Behörde könnte entsprechende Aufträge zur Erreichung der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser erlassen.