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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Wird der Service an Fenstern und Terrassentüren in Eigentumswohnungen aus dem Reparaturfonds bezahlt? Ich meine damit das Wechseln von Dichtungen, das Einstellen der Fenster und Türen, sowie die Reparatur.

Für Wartungsarbeiten ist der Eigentümer einer Wohnung selbst verantwortlich, dies auch, wenn es die Fenster und Terrassentüren betrifft. Das Einstellen der Fenster und das Wechseln von Dichtungen ist daher Sache der einzelnen Miteigentümer. Die Reparatur ist Sache der Eigentümergemeinschaft. Wichtig ist, dass Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden, weil das in der Regel die Lebensdauer der Fenster und Türen erhöht.