GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon
Wie ist das mit der Maklergebühr: Wenn ich auf der Suche nach einer Mietwohnung auf das Inserat eines Maklers antworte, muss ich dann das Honorar des Maklers bezahlen?
Seit kurzem gilt bei der Vermittlung von Mietverträgen das Bestellerprinzip, sodass derjenige, der den Makler zuerst beauftragt, sein Honorar zu bezahlen hat. Anders verhält es sich, wenn ein Kaufvertrag vermittelt wird.