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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

In unserem Vorraum wurde versehentlich ein Eimer mit Wasser umgestoßen, was zu einem Wasserschaden in der Wohnung darunter geführt hat. Die Hausverwaltung hat sich den Schaden angesehen und festgestellt, dass der Verursacher den Schaden beheben muss. Sie hat eine Firma vorgeschlagen, die die Reparatur übernehmen würde, um 1.000,00 Euro. Muss ich die Arbeiten von der Firma machen lassen oder kann ich eine andere beauftragen?

Üblicherweise werden derartige Schäden von der Haushaltsversicherung des verursachenden Mieters oder Wohnungseigentümers abgedeckt. Ganz unabhängig davon hat der Verursacher das Recht, eine Firma seines Vertrauens zu beauftragen. Es besteht keine Verpflichtung, dass dieser Auftrag über die Hausverwaltung vergeben wird.