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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Meine Mutter ist gestorben, ihr und ihrem Lebensgefährten gehörte ein Haus je zur Hälfte. Ich habe 2/3 von ihrem Hälfte-Anteil am Haus geerbt. Der Sohn des Lebensgefährten hat nun seinen Anteil geerbt und ist damit Mehrheitseigentümer. Ich wohne die Hälfte meiner Zeit in dem Haus, die andere Hälfte in meiner Wohnung. Ich bin nun dabei, das Haus zu räumen, doch der Mehrheitseigentümer will, dass ich ausziehe. Wie lange darf ich das Haus noch nutzen und welche Dinge aus dem Haus (Möbel, Bilder etc.) darf ich mitnehmen?

Wie lange Sie das Haus als Minderheitseigentümerin noch nutzen dürfen, hängt von einer Einigung mit dem Mehrheitseigentümer ab. Jedenfalls könnte dem Mehrheitseigentümer Nutzungsentgelt zustehen, wenn Sie das gesamte Haus weiterhin benützen.
Mitnehmen dürfen Sie aus dem Haus jedenfalls alle Dinge, die Ihnen gehören und die Dinge, die Sie nach dem Tod Ihrer Mutter geerbt haben. Da sie nur 2/3 des Nachlasses geerbt haben und 1/3 jemand anderer, ist bei den Gegenständen, die von Ihrer Mutter stammen, zu berücksichtigen, dass Sie nicht Alleineigentümerin geworden sind, außer es wäre ein Erbübereinkommen hinsichtlich dieser Gegenstände geschlossen worden.