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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Frage: Ab welcher Höhe müssen Einkünfte durch Mieteinnahmen versteuert werden?

Antwort: Mieteinnahmen sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben und werden mit dem sonstigen Einkommen gemeinsam versteuert.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer kann die Kleinunternehmerregelung zum Tragen kommen. Es ist im Einzelfall zu überprüfen, ob Umsatzsteuer zur Verrechnung zu kommen hat, oder nicht.