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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Frage: Bin ich für die Erneuerung des Zauns zuständig, der sich – von der Straße aus gesehen – rechts befindet? Die Nachbarin hat direkt an der Grundgrenze einen Baum gepflanzt, muss sie diesen entfernen?

Antwort: Jeder Liegenschaftseigentümer hat für die Umzäunung seines Grundstücks an der rechten Grundstücksgrenze, von der Straße aus gesehen, Sorge zu tragen. Wenn ein Baum nah an der Grundstücksgrenze wächst, haben Sie das Recht, den Überwuchs zu entfernen.

Eine Verpflichtung des Nachbarn, die Pflanze zu entfernen, besteht nicht. In derartigen Fällen ist es am sinnvollsten, mit dem Grundeigentümer Kontakt aufzunehmen und mit ihm zu erörtern, ob es eine Möglichkeit gibt, den Baum zu entfernen, beziehungsweise einen anderen Baum an anderer Stelle zu setzen, sodass der Zaun vom Baum unbehelligt bleibt. Selbstverständlich ist der Grundnachbar aber auch nicht berechtigt, einen Baum so zu setzen, dass dieser von vornherein den Zaun beschädigen muss und damit die Grundgrenze überschreitet.