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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Frage: Der Sohn meiner Schwester hat eine vermietete Wohnung geerbt. Der Mietvertrag wurde zweimal verlängert, dann wurde auf eine weitere Befristung vergessen und der Mieter ist sicher schon zehn Jahre in der Wohnung. Er zahlt in dieser Zeit immer dieselbe Miete. Kann man sie nun erhöhen?

Antwort: Wenn man eine Wohnung erbt, die vermietet ist, so tritt man in den Mietvertrag ein. Es wäre daher zuerst notwendig den letzten abgeschlossenen Mietvertrag zu sichten, ob möglicherweise noch eine wirksame Befristung vorliegt. Ein wirksam befristeter Mietvertrag verlängert sich einmalig um drei Jahre, wenn weder das Enddatum durchgesetzt wird, noch ein neuer Vertragsabschluss erfolgt. Nach Ablauf dieser drei Jahre wird der Mietvertrag unbefristet.
Wenn im Mietvertrag eine Indexanpassung vereinbart war, kann diese Indexanpassung nun begehrt werden. Wenn im Mietvertrag die Indexanpassung aber nicht aufscheint, ist eine Erhöhung aufgrund des Vertrages nicht zulässig. In jedem Fall besteht aber die Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, beziehungsweise allenfalls eine Indexanpassung zu vereinbaren.