.

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon

Frage: Auf dem Parkplatz unseres Wohnungseigentumshauses steht seit längerer Zeit ein Auto ohne Kennzeichen. Wir haben die Hausverwaltung aufgefordert, aktiv zu werden, doch sie ist untätig. Was können wir tun?

Antwort: Wenn ein Auto widerrechtlich auf allgemeinen Teilen der Liegenschaft abgestellt ist, hat jeder Miteigentümer die Möglichkeit, dagegen mit Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage vorzugehen. Die entsprechenden Ansprüche könnten auch an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden. Erst nach einer Abtretung der Ansprüche hat der Verwalter die Möglichkeit, für die Eigentümergemeinschaft tätig zu werden und allfällige Schritte zur Beseitigung des Fahrzeuges zu setzen.