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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Leserfragen des Immo-Kurier

Ich habe eine Eigentumswohnung im neunten Bezirk in Wien. Ich möchte gerne an den Fenster Außenjalousien anbringen lassen. Diese Jalousien werden auch von der Stadt Wien gefördert. Das Problem ist, dass der 9. Bezirk eine sogenannte Schutzzone ist und es einer Bewilligung der MA 37 bedarf. Das dürfte nicht so sehr das Problem sein. Laut Aussage der Hausverwaltung braucht man anhand eines Umlaufbeschlusses die hundertprozentige Zustimmung aller Eigentümer. Es sind 44 Wohnungen im Haus. Ich bin mir sicher, dass es zu keiner hundertprozentigen Übereinstimmung aller Eigentümer kommen wird. Bei der MA 37 meinte man, dass man das unter Umständen auch gerichtlich durchsetzen könnte? Gibt es dennoch Alternativen einen effektiven Sonnenschutz einbauen zu lassen? In drei Wohnungen wurden, scheinbar ohne die aufwendige Genehmigung, bereits Außenjalousien eingebaut. Bei der Anmeldung zu einer Förderung wird auch neben der Bewilligung der zuständigen MA auch eine Bestätigung der Hausverwaltung, d. h. der Eigentümergemeinschaft benötigt.

Es ist richtig, dass bei einer Veränderung der Außenansicht die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer einzuholen ist. Wenn diese Zustimmung nicht erreicht werden kann, ist ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmung beim zuständigen Bezirksgericht möglich. Es ist richtig, dass so etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann und unter Umständen auch Kosten verursacht, da im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren ein Kostenersatz nach Billigkeit (nach Ermessen des Richters) vorgesehen ist. Eine andere Möglichkeit besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht. Es könnte aber in den kommenden Monaten zu einer Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes kommen, in der möglicherweise diesbezügliche Erleichterungen enthalten sein könnten.

 

Wir haben in unserer Mietwohnung eine Dachterrasse, die alle Mieter gemeinsam nutzen dürfen. Jedoch wird diese mittlerweile fast jedes Wochenende von einem Paar aus dem Wohnhaus komplett für sich beansprucht, um dort abends mit zahlreichen Freunden und Familienmitgliedern zu feiern. Man kann abends die Dachterrasse nie in Ruhe betreten. Was können wir tun?

Die Mitnutzung einer Dachterrasse bedeutet weder, dass ein Mieter diese auf Dauer benutzen darf, noch hat ein Mieter das Recht diese Terrasse unter Ausschließung der anderen Mieter zu nutzen. Gemeinsame Nutzung kann entweder gleichzeitig oder abwechselnd erfolgen. Eine Festlegung von bestimmten Zeiten, wann die Terrasse von welchem Mieter nutzbar wäre, könnte eventuell durch eine Hausordnung oder eine Vereinbarung zwischen den Mietern festgelegt werden.

 

An unsere Mietwohnung grenzt ein Wohnhaus, das seit Monaten komplett renoviert und saniert wird. Die Bauarbeiten finden von morgens bis abends statt. Ich arbeite derzeit im Homeoffice und kann mich aufgrund des starken Lärms nicht konzentrieren und auch nicht gut schlafen. Ab welchen Lärmpegel kann ich vom Vermieter eine Mietreduktion verlangen?

Zur Mietreduktion durch Baulärm gibt es einige Entscheidungen, wobei dabei auf einen objektiven Maßstab abzustellen ist und nicht auf individuelle Empfindlichkeiten. Der Lärmpegel ist nicht absolut festgelegt, da dabei auch die übliche Geräuschkulisse in dieser Umgebung zu berücksichtigen ist.