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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.

INNENWÄNDE ABREISSEN
Darf ein Miteigentümer ohne Zustimmung der anderen Eigentümer alle Innenwände in seiner Wohnung abreißen?

Ein Miteigentümer darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer zwar seine Wohnung umgestalten. Ein derartig weitreichender Eingriff, dass alle Zwischenwände in einer Wohnung entfernt werden, wird in der Regel aber auch tragende Wände umfassen und damit die Statik des Hauses betreffen. In derartigen Fällen ist eine Baubewilligung notwendig und es ist die Zustimmung aller Miteigentümer einzuholen.

BAUM IM GEMEINSCHAFTSGARTEN
Ich besitze eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentümern. Wir haben auch einen Gemeinschaftsgarten. Nach einem Sturm hängt ein Ast von einem Baum und droht, abzubrechen und herunterzufallen. Wer muss sich darum kümmern und dafür sorgen, dass niemand verletzt wird?

Wenn ein Baum im Gemeinschaftsgarten beschädigt wurde und von ihm Gefahr droht, ist jeder Miteigentümer verpflichtet, die Hausverwaltung in Kenntnis zu setzen. Der Hausverwalter seinerseits hat – wenn Gefahr in Verzug ist – ohne unnötigen Aufschub den Auftrag zur Entfernung des herunterhängenden Astes zu vergeben. Gegebenenfalls sind vorher auch Absicherungsmaßnahmen zu setzen.